THG-Quote

Mit Ihrem Elektroauto Geld verdienen - 80 € THG-Quote sichern!

Sie fahren ein E-Auto? Wir kümmern uns um Ihre THG-Prämie!

Als Stadtwerke Mühlacker machen wir es Ihnen leicht: Wenn Sie ein reines Elektrofahrzeug besitzen, übernehmen wir für Sie die Beantragung der THG-Quote – unkompliziert, zuverlässig und kostenlos. So sichern Sie sich jedes Jahr eine attraktive Prämie für Ihre eingesparten CO₂-Emissionen. Einfach anmelden, zurücklehnen und profitieren – wir erledigen den Rest!

Mit Ihrem E-Auto zur jährlichen THG-Prämie – unkompliziert und nachhaltig

Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzerinnen und Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen jährlich von der THG-Quote profitieren.
Diese wurde vom Staat eingeführt, um den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Emissionen zu senken. Wenn sie das nicht selbst schaffen, müssen sie eingesparte CO₂-Mengen zukaufen – beispielsweise von Menschen, die klimafreundlich mit dem E-Auto unterwegs sind. Mit Ihrer THG-Quote verkaufen Sie also Ihre Emissionseinsparung – und erhalten dafür bares Geld.

THG-Quote: Jetzt schnell und einfach registrieren und Prämie sichern

Unterlagen bereithalten

Halten Sie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs und Ihre Bankverbindung bereit.

Online registrieren

Klicken Sie auf den Link. Sie werden direkt zum THG-Quoten-Service weitergeleitet wo Sie sich Registrieren können.

Prämienmodell wählen

Wählen Sie das Modell zur Auszahlung der THG-Prämie aus und folgen Sie entsprechend den Anweisungen. 

Hinweis zur Abwicklung:
Die Abwicklung der THG-Quote erfolgt über unseren Kooperationspartner, die mint future GmbH. Diese übernimmt für Sie die Antragstellung beim Umweltbundesamt sowie die Auszahlung der THG-Prämie. Bitte beachten Sie: Als Stadtwerke Mühlacker treten wir nicht als direkter Vertragspartner auf. Die mint future GmbH schließt den Vertrag direkt mit Ihnen ab, den wir als Stadtwerke lediglich vermittelt haben.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) wurde im Jahr 2015 von der Bundesregierung eingeführt, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent die sogenannten Inverkehrbringer, Unternehmen, die fossile Kraftstoffe (z.B. Benzin, Diesel,..) in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Wenn sie sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen sie Strafzahlungen tätigen. Um ihre Quoten zu senken, können die Inverkehrbringer CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

Da die Mineralölkonzerne die vorgegebenen Quoten in der Regel nicht aus eigener Kraft erfüllen werden, ist der Handel der THG-Quoten ein wichtiges Instrument. Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig.

Die aktuellen Preise werden im Rahmen der Registrierung angezeigt.

Die Erlöse der THG-Quote müssen für Privatpersonen nicht versteuert werden. Bitte beachten Sie noch unseren Hinweis: Das ist keine steuerliche Beratung oder eine Empfehlung für eine Anlageentscheidung; bei Fragen zu der Thematik empfehlen wir einen Steuerberater zu kontaktieren.

Zunächst müssen Sie Besitzer eines reinen E-Fahrzeugs sein, Hybrid-Fahrzeuge sind hierfür nicht zugelassen. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, müssen Sie nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Stadtwerke Mühlacker GmbH als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email, somit kann eine Doppelvermarktung der Quoten ausgeschlossen werden.

Nach Auslegung der Gesetzeslage gilt Besitz eines E-Fahrzeugs und damit verbunden das „Inverkehrbringen“ von Ladestrom als klimafreundlich und wird belohnt. Derzeit gilt dies noch unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder der Kohle kommt. In der Regel wird die Strommenge für das Beladen des E-Fahrzeuge nicht offiziell gemessen weshalb eine Pauschale geltend gemacht wird. In Höhe dieser Pauschale kann nun die Treibhausgasminderungs- quote (kurz THG-Quote) und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt (=UBA) als Quote beantragen. Diese Quoten können nun an quotenpflichtige Unternehmen veräußert werden.

Mineralölkonzerne werden in der Tat durch den THG-Quotenhandel entlastet, denn ein übergeordnetes Ziel des Quotenhandels ist es den volkwirtschaftlich günstigsten Weg zur Vermeidung von CO2 zu finden. Nichtsdestotrotz müssen die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für den Handel von Benzin und Diesel leisten. Des Weiteren werden auch die Reduktionsziele in den kommenden Jahren unabhängig der Veräußerung ihrer THG-Quote weiter gesteigert. Durch die Veräußerung Ihrer THG-Quote tragen Sie vor allem dazu bei, dass das BImSchG gefördert und klimafreundliches Verhalten direkt belohnt wird.

Die Anzahl der PKWs ist nicht begrenzt. Sie müssen lediglich die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Die Prüfung beim Umweltbundesamt nimmt mehrere Monate in Anspruch. Informationen zum Antragsstatus finden Sie in der Fahrzeugübersicht im Loginbereich.

Alle Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren gespeichert und können nur mit entsprechender Zugriffsberechtigung abgerufen werden. Besonders sensible Daten, wie z. B. die Bankverbindungen, werden zusätzlich besonders verschlüsselt gespeichert. Die Plattform ist DSGVO-konform und unterliegt laufenden Prüfungen.